KI Vergabepraxis
PaketI von III EinsatzfallDienst- oder Werkvertrag, KI nur als Werkzeug des Auftragnehmers KI-VOKein Anwendungsfall: Sie beschaffen keine KI, Sie beschaffen eine Leistung ZurückMaterial

Musterklausel I

Einsatz von KI-Werkzeugen durch den Auftragnehmer

Für Verträge, in denen der Auftragnehmer eine Leistung schuldet und dabei KI benutzt – Beratung, Entwicklung, Dokumentation, Prüfung. Beschaffungsgegenstand ist die Leistung, nicht die KI.

Warum das keine KI-VO-Klausel ist

Die KI-Verordnung adressiert Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Wer eine Beratungsleistung einkauft, wird dadurch keines von beiden – auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer intern ein Sprachmodell benutzt. Das Problem liegt woanders: Ihre Unterlagen verlassen das Haus, und die Ergebnisqualität ist nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehbar. Genau dort setzt die Klausel an.

Ziffer X – Einsatz von KI-Werkzeugen durch den Auftragnehmer

X.1 Begriff

KI-Werkzeuge sind Anwendungen, die Inhalte, Quelltext, Testfälle oder Bewertungen erzeugen, zusammenfassen oder übersetzen und denen der Auftragnehmer Informationen des Auftraggebers zuführt. Erfasst sind auch KI-Funktionen von Kommunikations- und Kollaborationsanwendungen, insbesondere Transkription, Übersetzung und Zusammenfassung von Besprechungen. Nicht erfasst sind lokal ausgeführte Anwendungen und eingebettete Hilfsfunktionen wie Rechtschreibprüfung oder Suche, soweit dabei keine Informationen des Auftraggebers an Dritte gelangen.

X.2 Zulässiger Einsatz ohne Zustimmung

Der Auftragnehmer darf KI-Werkzeuge ohne gesonderte Zustimmung einsetzen, wenn

  1. der Anbieter vertraglich ausgeschlossen hat, die Informationen zum Training oder zur dauerhaften Veränderung von KI-Modellen zu verwenden,
  2. die Verarbeitung in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt und
  3. der Anbieter, soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zugelassen ist.

Für Sozialdaten, Berufsgeheimnisse nach § 203 StGB und als vertraulich gekennzeichnete Informationen gilt Satz 1 nicht. Verschlusssachen dürfen nur nach den Geheimschutzvorschriften verarbeitet werden. Eine Zustimmung nach X.3 ersetzt diese nicht.

X.3 Zustimmung und Widerspruch

Liegen die Voraussetzungen nach X.2 Satz 1 nicht vor oder sind Informationen nach X.2 Satz 2 betroffen, bedarf der Einsatz der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Der Auftraggeber entscheidet binnen 14 Kalendertagen und verweigert die Zustimmung nur aus sachlichem Grund. Aus sachlichem Grund kann er dem weiteren Einsatz eines Werkzeugs mit angemessener Frist für die Zukunft widersprechen. Nachgewiesene Umstellungskosten erstattet er dann bis zu [x] % der jährlichen Vergütung, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Widerspruch zu vertreten.

X.4 Sorgfalt und Ergebnisverantwortung

Der Einsatz von KI-Werkzeugen ändert weder den Leistungsumfang noch den Sorgfaltsmaßstab. Der Auftragnehmer prüft KI-gestützt erzeugte Inhalte fachlich. Nicht verifizierte Tatsachen, Fundstellen, Zitate oder Angaben Dritter nimmt er nicht in Arbeitsergebnisse auf.

X.5 Vergütung

Bei Vergütung nach Aufwand ist nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit abrechenbar. Kosten für KI-Werkzeuge sind mit der Vergütung abgegolten.

X.6 Rechte an den Arbeitsergebnissen

Für KI-gestützt erzeugte Arbeitsergebnisse gelten die vereinbarten Regelungen zu Nutzungsrechten und Rechten Dritter. KI-gestützt erzeugten Quelltext prüft der Auftragnehmer mit angemessenen Mitteln auf fremden Code, dessen Lizenz den vereinbarten Nutzungsrechten entgegensteht.

Hinweise zur Verwendung

Die Ziffer ist als Baustein gedacht: Sie wandert in die Zusätzlichen Vertragsbedingungen oder in den EVB-IT-Vertrag an die Stelle, an der die übrigen Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten stehen. Den Prozentsatz in X.3 müssen Sie setzen; ohne Zahl ist die Kostenfolge offen und die Klausel im Streitfall wenig wert.

Zwei Stellen entscheiden in der Praxis darüber, ob die Klausel trägt. X.1 grenzt ab, was überhaupt gemeint ist – ohne diese Abgrenzung streiten Sie später darüber, ob die Rechtschreibprüfung schon ein KI-Werkzeug ist. Und X.2 Satz 2 nimmt die Kategorien heraus, bei denen keine Abwägung stattfindet: Sozialdaten, Berufsgeheimnisse, Verschlusssachen. Wer diesen Satz streicht, hat keine schlankere Klausel, sondern eine andere.

Fachlich stimmig, juristisch ungeprüft

Die Formulierung stammt aus der Beratungspraxis und passt aus fachlicher Sicht zu der Konstellation, für die sie gedacht ist. Juristisch geprüft ist sie nicht. Ich bin kein Rechtsanwalt – und ob eine Klausel im Einzelfall trägt, entscheidet sich erst im Zusammenspiel mit Ihrem übrigen Vertragswerk: Rangfolge der Unterlagen, EVB-IT-Typ, Anlagen, AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Lassen Sie den Text vor der Verwendung anwaltlich prüfen und auf Ihren Vertrag abstimmen.

Formulierungsvorschlag aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Verwendung frei, Quellenangabe erbeten.